Regeln, die Orientierung geben: SFDR, EU‑Taxonomie, CSRD und LkSG
Die Offenlegungsverordnung hilft, Produkte nach Nachhaltigkeitsanspruch zu sortieren. Artikel‑8‑Fonds berücksichtigen ökologische oder soziale Merkmale, Artikel‑9‑Fonds verfolgen ein Nachhaltigkeitsziel. Lies Factsheets kritisch und frage nach, wie Ziele messbar und überprüfbar sind.
Regeln, die Orientierung geben: SFDR, EU‑Taxonomie, CSRD und LkSG
Die Taxonomie definiert, wann wirtschaftliche Aktivitäten ökologisch nachhaltig sind. In Deutschland fördern Institute Schulungen, damit Berater Begriffe korrekt nutzen. Anleger profitieren von klareren Definitionen und können Greenwashing besser erkennen und adressieren.
